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Aus für das TMG – jetzt gilt das DDG

Aus dem TMG (Telemediengesetz) ist das DDG (Digitale Dienste Gesetz) geworden. Das TTDSG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz) wird gleichzeitig zum TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz). Dies ist nur eine redaktionelle Änderung, aber die jeweils korrekte Bezeichnung sollte in der Datenschutzerklärung einer Webseite aufgenommen werden.

Ebenso sollten Angaben im Impressum geändert werden: Aus §5 TMG wird §5 DDG, wenn man die Angabe verwendet. Ebenso lautet die Angabe jetzt “Redaktionell verantwortlich” zu der betreffend  verantwortlich genannten Person.

Was Webseitenbetreiber unternehmen sollten, wird unter anderem bei e-Recht 24 in dem hier verlinkten Beitrag beschrieben.